Aufenthaltserlaubnis heißt der befristete Aufenthaltstitel, den Drittstaatsangehörige in Deutschland erhalten → Hauptartikel Aufenthaltserlaubnis (Deutschland).
Österreich und die Schweiz verwenden diese Bezeichnung nicht. Vergleichbare Aufenthaltstitel heißen in beiden Ländern Aufenthaltsbewilligung → Hauptartikel Aufenthaltsstatus (Österreich) und Hauptartikel Aufenthaltsstatus (Schweiz).
Das ...