Aufenthaltsbewilligung
ist eine Form des Aufenthaltsrechts in Österreich für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt (§ 8 Abs. 1 Nr. 10 NAG, § 2 Abs. 2 NAG-DV).
ist eine Form des Aufenthaltsrechts in der Schweiz.
war bis 31. Dezember 2004 eine Form der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.