Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland:
Aufenthaltsbewilligung,
Aufenthaltsbefugnis,
Aufenthaltserlaubnis und
Aufenthaltsberechtigung.Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt und das Ausländergesetz ersetzt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff ...