Brevi manu (abgekürzt „br. m.“) ist eine Bezeichnung aus dem Lateinischen und bedeutet zunächst von kurzer Hand, kurzweg, ohne Umstände.
Die Bezeichnung wurde im deutschen Sprachraum in zweifacher Weise verwendet:
Im Geschäftsverkehr von Behörden: Wenn die durch ein Schriftstück veranlasste Verfügung auf das Schriftstück im Original gesetzt wurde und das Original nun mit der so angebrachten ...