A limine (lat. von der Schwelle) ist ein Sammelbegriff für gerichtliche Entscheidungen, die gleich zu Beginn eines Verfahrens typischerweise durch Beschluss, ohne mündliche Verhandlung und ohne Beweisaufnahme ergehen.Der Ausdruck a limine stammt aus dem römischen Recht. Dieses kannte die Klageabweisung ohne Verhandlung, wenn das Recht für die Klage nicht erwiesen war: Agens sine actione a limine ...