Zweite Kammer steht für:
Unterhaus eines Parlaments, seltener Oberhaus.
Spruchkörper eines Gerichts, siehe Kammer (Gericht).
Zweite Kammer der Generalstaaten, das Unterhaus in den Niederlanden.
Zweite Kammer (Badische Ständeversammlung), das Unterhaus Großherzogtums Baden (1818–1918).
Zweite Kammer des Reichstages Schwedens (das Unterhaus, 1865–1970).