Das niederrheinisch-westfälische Reichsgrafenkollegium auch westfälische Grafenbank genannt war der korporative Zusammenschluss der niederrheinisch-westfälischen Reichsgrafen und Herren zur Wahrung ihrer Interessen auf den Reichstagen und insbesondere im Reichsfürstenrat. Es bestand von 1653 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806.