Reichsfürstenrat oder Fürstenbank war etwa seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806 die Bezeichnung für das Kollegium (Kurie) der Reichsfürsten im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Neben dem Reichsfürstenrat bestand der Reichstag aus dem Kurfürstenkollegium und dem Reichsstädtekollegium.