Et al., selten ausgeschrieben et alii (Maskulinum), et aliae (Femininum) oder et alia (Neutrum), ist Lateinisch und entspricht dem deutschen Kürzel „u. a.“ (= „und andere“). Es wird vor allem bei bibliographischen und juristischen Angaben verwendet, wenn nicht alle beteiligten Personen (Autoren, Kläger, Beklagte) genannt werden sollen, wollen oder können.
Üblicherweise werden in einem ...