Als Regularkanoniker, auch regulierte Chorherren (auch Canonicus regularis, Chorherr ist ein Synonym für Kanoniker), bezeichnet man die Mitglieder einer Stiftskirche, die nach einer Ordensregel leben, meist die Priesterweihe empfangen haben und Ordensgelübde abgelegt haben, ohne jedoch Mönche zu sein. Bei der Ordensregel handelt es sich zumeist um eine der beiden Regeln des hl. Augustinus, den ...