Der Begriff Konsulargerichtsbarkeit, auch Konsularjurisdiktion oder konsularische Rechtsprechung genannt, bezeichnete die juristische Zuständigkeit der konsularischen Vertretung eines Herkunftslandes in einem Gastland für Rechtssachen, von denen Staatsbürger des Herkunftslandes beim Aufenthalt in dem Gastland betroffen waren. Sie stellte in der Praxis eine nahezu vollständige Immunität von Ausländern ...