Komplementär (von französisch complémentaire „ergänzend“) steht für:
gegensätzliche, aber sich ergänzende Eigenschaften eines Objekts oder Sachverhalts, siehe Komplementarität
das von Niels Bohr in der Quantenphysik geprägte und dann für die Erkenntnistheorie verallgemeinerte Komplementaritätsprinzip
einander ergänzende Messgrößen (komplementäre Observablen)
Komplementär (Gesellschaftsrecht), ...