Als gefallenes Mädchen wurde in meist bürgerlichen Kreisen bis ins 20. Jahrhundert hinein eine junge Frau bezeichnet, die ihre Jungfräulichkeit verloren hatte, ohne verheiratet zu sein, und dadurch von den vorherrschenden Moralvorstellungen abwich. Im weiteren Sinne wurden damit auch Frauen bezeichnet, die sich auf sonstige Weise außerhalb der Wertvorstellungen der bürgerlichen Gesellschaft bewegten.
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