Synonyme für fristlose Kündigung

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Kategorie

Jura




Wikipedia Artikel zu fristlose Kündigung

Im deutschen Recht beschreibt die Kündigung als Rechtsbegriff die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine Willenserklärung mit Wirkung für die Zukunft. Die Kündigung steht zwischen dem Prinzip des „pacta sunt servanda“ (einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten) einerseits und dem Prinzip der Privatautonomie, der Vertragsfreiheit, die das Recht garantiert, sich ...