Wikipedia Artikel zu eheähnliche Gemeinschaft

Die eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der meist im Zusammenhang mit der Zu- und Aberkennung öffentlicher Leistungen für diejenigen Personen benutzt wird, auf welche die Definitionsmerkmale der eheähnlichen Gemeinschaft zutreffen. Es ist die verrechtlichte Form des Begriffs Wilde Ehe oder „Ehe ohne Trauschein“ und beschreibt das Zusammenleben von (in der Regel zwei) ...