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Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein zivilrechtliches Institut, das in zahlreichen Rechtsordnungen anerkannt ist. Es ermöglicht den Erwerb eines Rechts von einem Nichtberechtigten kraft Rechtsscheins. Da dies beim wahren Inhaber zum Rechtsverlust führt, erwirbt dieser Ausgleichsansprüche gegen den nichtberechtigten Veräußerer. Rechtspolitisch zielen ...