In allen Staatenbünden und in vielen Bundesstaaten besteht zumindest ein Organ, um eine Vertretung der Gliedstaaten zu gewährleisten (im eigentlichen Sinn Länderkammer) oder im weiteren Sinn auch ein die Bevölkerung der Einzelstaaten repräsentierendes Organ (Senatsmodell).
Die Vertretung stellt häufig eine neben der Abgeordnetenkammer eingerichtete zweite Kammer (historisch in bestimmten Ländern ...