Synonyme für Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

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Kategorie

Jura




Wikipedia Artikel zu Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (abgekürzt VSD) stellt einen Sonderfall des Vertrages zugunsten Dritter dar. Im Gegensatz zu Letzterem hat ein Dritter grundsätzlich keine eigenen Ansprüche gegen den Schuldner, sondern ist lediglich vom Schutzbereich des Vertrages umfasst. Nach überwiegender Auffassung wird er als Unterfall des § 328 BGB gesehen.