Vertagung steht:
allgemein für Ver- oder Aufschieben einer Leistung, siehe Termin
rechtlich für die Beendigung eines bereits begonnenen Gerichtstermins vor dessen eigentlichem Schluss, verbunden mit der Bestimmung eines neuen (Fortsetzungs-)Termins
in Studentenverbindungen für die zeitweilige oder endgültige Auflösung der Aktivitas bei gleichzeitigem Weiterbestehen des Altherrenverbandes, siehe: ...