Von Versorgungsfall spricht man in der betrieblichen Altersversorgung dann, wenn gemäß der Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Leistungen zu erbringen sind. Es kann sich dabei um Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenrente handeln.
Altersrente wird gewährt, wenn das in der Versorgungsordnung festgelegte Alter (meist 65. Lebensjahr, grundsätzlich mind. das 60. Lebensjahr) ...