Als Urgicht (von altdeutsch gichten, jehen = sagen, gestehen, bekennen) oder gichtiger Mund ("geständiger Mund") bezeichnet man das Geständnis als Verfahrenselement der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gerichtsbarkeit.
Die Urgicht (mittelhochdeutsch urgiht = Aussage, Bekenntnis) im engeren Sinn war die Wiederholung beziehungsweise Bestätigung eines zunächst nur unter Folter hervorgebrachten ...