Mit Unabdingbarkeit, auch unabdingbarem oder zwingendem Recht (lat. ius cogens) bezeichnet man eine Regelung in einem Gesetz, von der nicht durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann. Gegensatz ist das abdingbare Recht.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OK