Tilgungsdarlehen ist im Bankwesen der Oberbegriff für Darlehen, bei denen über eine feste Laufzeit eine Tilgungsleistung vereinbart wird. Der Schuldendienst setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus der Tilgungsrate und den jeweils auf die Restschuld berechneten Zinsen zusammen. Gegensatz ist das endfällige Darlehen.