Die Stimmenthaltung ist – wo zulässig – eine Form der Ausübung des Stimmrechts und bedeutet, dass eine Person weder für noch gegen einen Antrag stimmt in der Absicht, weder positiv noch negativ auf das Zustandekommen eines Beschlusses einzuwirken.
Bei einer Stimmenthaltung beteiligt sich ein stimmberechtigtes Mitglied zwar an einer Wahl oder Abstimmung, gibt jedoch keine Stimme ab, die sich ...