Stammhalter bezeichnet im engeren Sinne den erstgeborenen männlichen Nachkommen eines Ehepaares, der den Familiennamen des Elternhauses erhält, um ihn seinerseits weiterzuvererben und so den „Stamm“ zu erhalten, genauer: die Stammlinie fortzuführen (siehe auch Stammbaum, Erstgeburtsrechte). Die Bezeichnung Stammhalterin für die weibliche Erbtochter findet sich selten, da sie in Kulturräumen ...