Oberstadtdirektor, in kleineren Städten und Gemeinden Stadtdirektor oder Gemeindedirektor, war früher die Bezeichnung für den hauptamtlichen Leiter der Stadt- bzw. (Samt-)Gemeindeverwaltung (Chef des Rathauses). Dieses Amt gibt es seit dem Auslaufen der Norddeutschen Ratsverfassung, die durch den Einfluss der Britischen Besatzungsmacht nach 1945 eingeführt wurde, in den Ländern Nordrhein-Westfalen ...