Spionageabwehr bezeichnet die Tätigkeiten von Sicherheitsbehörden, fremde Spione, im eigenen Land aufzuklären und zu bekämpfen, um Staatsgeheimnisse zu schützen. Sie umfasst die Abwehr von Spionage-, Sabotage- und sonstigen aktiven Maßnahmen (z. B. politische Beeinflussung) fremder Nachrichtendienste. Auch die mit dieser Aufgabe betrauten Organisationseinheiten werden Spionageabwehr genannt.
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