Das gemeindliche Schiedswesen in Deutschland dient der Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Angelegenheiten. Die betreffenden Einrichtungen werden Schiedsämter oder – in den östlichen Bundesländern – Schiedsstellen genannt (Hamburg: Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle) und fungieren in der Regel sowohl als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- ...