Als Süddeutscher Bund (auch Südbund) wurde 1866–1869 die Idee bezeichnet, dass die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt einen Staatenbund gründen. Von dieser Möglichkeit sprach Artikel 4 des Prager Friedens nach dem Deutschen Krieg von 1866 (wörtlich: „in einen Verein zusammentreten“). Wegen Uneinigkeit untereinander machten die betreffenden süddeutschen ...