Synonyme für Rechtsirrtum

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Kategorie

Jura


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Wikipedia Artikel zu Rechtsirrtum

Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Ein Unterfall ist der Subsumtionsirrtum. Bei Unterlassungsdelikten spricht man entsprechend von einem Gebotsirrtum, wenn der Täter seine Handlungspflicht rechtsirrtümlich nicht für verpflichtend (geboten) hält. Irrt der Täter nicht nur über die Widerrechtlichkeit, sondern zusätzlich noch über die Reichweite ...