Rechtsbehelfsbelehrung (im weiteren Sinn) ist im bundesdeutschen Sprachgebrauch die Belehrung darüber, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.
In Deutschland ist davon zu unterscheiden die Rechtsmittelbelehrung, die über die Möglichkeit der Anfechtung einer Entscheidung durch ein Rechtsmittel, d. h. einem speziellen Rechtsbehelf ...