In Deutschland ist nach § 39 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei bestimmten Arten von Kraftfahrzeugen eine Möglichkeit vorzusehen, diese vom Fahrersitz aus zum Rückwärtsfahren zu bringen.
Ein (im Getriebe realisierter) Rückwärtsgang ist dazu nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch bei Fahrzeugen mit einem reinen Verbrennungsmotor als Antrieb notwendig.
Auch Fahrzeuge, die nicht unter diese ...