Privilegierung bedeutet in der Rechtswissenschaft die gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Regel der Gleichberechtigung. Beispiele hierfür sind privilegierte Straftaten, wie die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) oder aus dem öffentlichen Baurecht, Bauvorhaben (§ 35 BauGB).Sie dürfen nicht mit den Privilegien verwechselt werden, die früher Personen gewissen Standes für sich beanspruchen ...