Ein Pausch(al)betrag ist ein Mindestbetrag, der angerechnet wird, ohne Einzelbeträge z. B. durch Belege nachweisen zu müssen. Pauschbeträge dienen der Verwaltungsvereinfachung, da für die Finanzbehörde aufwendige Belegprüfungen vermieden werden können.
Beispiele für Pauschbeträge:
ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro (§ 9a Nr. 1 Buchst. a EStG) von den Einnahmen aus nichtselbständiger ...