Das Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (kurz: Notaufnahmegesetz oder NAG) regelte die Aufnahme von Flüchtlingen aus der DDR und Ost-Berlin.
Das Gesetz wurde am 22. August 1950 verkündet. Für West-Berlin galt ab 30. September das "Berliner Gesetz über die Anerkennung politischer Flüchtlinge", das sich inhaltlich an das Bundes-Notaufnahmegesetz anlehnte. Mit dem Gesetz ...