Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist in Deutschland
ein Dokument, mit dem das Finanzamt bescheinigt, dass für die im Dokument genannte natürliche oder juristische Person voraussichtlich keine Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer entstehen wird,
ein Dokument, bei dessen Vorlage eine Kapitalerträge auszahlende Stelle auf die Einbehaltung von Kapitalertragsteuer verzichten darf.Bei ...