Kirchenrechtlich ist ein Militärordinariat, auch Militärdiözese, ein besonderer Kirchenbezirk, der nach eigenen, vom Apostolischen Stuhl erlassenen Statuten geleitet wird. Dem Militärordinariat steht ein – im Regelfall mit der Bischofswürde ausgezeichneter – Ordinarius vor, der sämtliche Rechte eines Diözesanbischofs genießt.