Der Landeshauptmann, bzw. die Landeshauptfrau, ist Vorsitzender einer Landesregierung und, vor dem Landesamtsdirektor, oberster Beamter eines Landes. Heute werden insbesondere die Vorsitzenden der Landesregierungen in Österreich, Südtirol und im Trentino als Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau (Plural Landeshauptfrauen, Landeshauptmänner oder Landeshauptleute) bezeichnet. Ihre Funktion entspricht ...