Kommissionär ist die Bezeichnung für einen selbständigen Kaufmann (österr. Recht: Unternehmer), der Waren (Commodities) oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (gegen Provision) kauft oder verkauft (siehe Kommissionsgeschäft).
Nach dem Abschluss des Ausführungsgeschäfts hat der Kommissionär gemäß § 384 Abs. 2 HGB bzw. österr. UGB folgende Pflichten:
Er muss dem Kommittenten ...