Synonyme für Kollationspflicht

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Kategorie

Jura




Wikipedia Artikel zu Kollationspflicht

Kollation (lat. collatio = Geldgeschenk), auch Kollationspflicht bezeichnet im Erbrecht den Ausgleich der schon zu Lebzeiten des Erblassers von diesem erhaltenen Vorempfänge einzelner Miterben. Es wird zwischen Real- und Idealkollation unterschieden. Bei der Realkollation wird der Ausgleich der Vorempfänge dadurch verwirklicht, dass der Ausgleichungspflichtige den Vorempfang real an die Erbengemeinschaft ...