Kollation (lat. collatio, von conferre, „zusammenbringen“ oder „vergleichen“) bezeichnet:
in der Editionsphilologie den Abgleich von Textvarianten, siehe Kollation (Philologie)
einen Begriff im Erbrecht, siehe Kollation (Erbrecht)
im Kirchenrecht die Besetzung einer Altarpfründe, siehe Kollationsrecht
in der Buchwissenschaft die Beschreibung der Bindung und des Lagenschemas eines Buchexemplars, ...