Das Kehrmonopol, auch Schornsteinfeger-Monopol ist eine Regelung des Berufsrechts der Schornsteinfeger in Deutschland, die seit 2008 zum Teil abgeschafft wurde. Danach darf die Feuerstättenschau nur von staatlich zugelassenen Bezirksschornsteinfegern durchgeführt werden. Kehrarbeiten und andere Aufgaben können auch einem anderen Schornsteinfeger übertragen werden.