Als Karteileiche (nicht zu verwechseln mit Dateileiche) bezeichnet man umgangssprachlich die Daten zu einer Person, einer Sache oder einem Sachverhalt, die in Karteien, Listen, Statistiken und dergleichen – und seit Aufkommen der elektronischen Datenverarbeitung besonders auch in Dateien und Datenbanken, dort Datenbankleiche genannt – weitergeführt werden, obwohl ein Grund für ihre Aufnahme ...