Investitur (von lateinisch vestire ‚bekleiden‘) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von Symbolen, welche bei dem entsprechenden Akt überreicht werden. Der Streit um die kirchliche Investitur bzw. Einweisung von Klerikern mündete im Investiturstreit (etwa 1075–1122). Als säkularer Begriff ...