Invalidität hat mehrere Bedeutungen:
Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.
Kriegsversehrte bezeichnete man historisch als Invalide.
Auch: Das Gegenteil von Validität im Sinne von „(Rechts-)Ungültigkeit“.