Das Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit, nach dem letzten Verhandlungsort Cartagena (Kolumbien) kurz Cartagena-Protokoll genannt, ist ein am 11. September 2003 in Kraft getretenes internationales Folgeabkommen der Konvention über biologische Vielfalt. Es regelt erstmals völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch ...