Ein Indult (von spätlat. indultum – Gnadenerweis) ist
im Völkerrecht das Schiffen aus Feindesland zustehende Recht, den Hafen innerhalb einer gewissen Frist unbehelligt zu verlassen, siehe Kriegsvölkerrecht
im katholischen Kirchenrecht ein Gnadenerweis, siehe Indult (Kirchenrecht)
in der Kaufmannssprache eine veraltete Bezeichnung für den Zahlungsaufschub, siehe Stundung