Synonyme für Hausgenosse

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Wikipedia Artikel zu Hausgenosse

Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere: familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn (z. B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten ...