Eine Waisenrente ist eine Dauerzahlung der gesetzlichen Sozialversicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung) oder im Versorgungsrecht (nach den §§ 38 ff. Bundesversorgungsgesetz), die im Falle des Todes des Rentenberechtigten an dessen Kinder – und unter Umständen auch an andere Angehörige – gezahlt wird. Sie dient als Ausgleich der ausgefallenen Unterhaltsbeiträge des ...