Wikipedia Artikel zu Gummiparagraph

Der unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet im deutschen Recht einen Rechtsbegriff innerhalb eines gesetzlichen Tatbestands, eines Rechtssatzes oder einer sonstigen Rechtsquelle, der vom Gesetzgeber mit einem vagen, mehrdeutigen oder nicht abschließend aufgezählten Inhalt versehen wird und dessen objektiver Sinn sich deshalb nicht sofort erschließt. Vor der Rechtsanwendung bedarf der unbestimmte Rechtsbegriff ...